Preise

Die Grundlage für die Betreuungsgebühren/Elternentgelte ist die jeweils aktuell geltende Kostenbeitrags-/Gebührenordnung der Stadt München (gemäß der Richtlinie zur Elternentgeltentlastung von Eltern-KindInitiativen (EKI) im EKI-Fördermodell EKI-Plus). Die Entgelte sind nachfolgend aufgeführt:

 

Krippenkinder

 

Einkünfte in EUR

bis 5 Std.

bis 6 Std.

bis 7 Std.

bis 8 Std.

bis 9 Std.

> 9 Std.

bis 50t

0 0 0 0 0 0

bis 60t

38 45 53 60 68 75

bis 70t

54 65 77 88 100 111

bis 80t

68 83 97 112 127 141

> 80t

78 94 111 128 145 162

 

Kindergartenkinder

 

kostenfrei – 0,00 EUR

 

Essensgeld und Kaution

 

Für Essensgeld ist eine Gebühr in Höhe von monatlich 76,00 € zusammen mit dem Betreuungsbeitrag zu zahlen. Die Gebühren sind jeweils zum Monatsersten ab Betreuungsbeginn fällig. Mit der beiderseitigen Unterzeichnung eines Betreuungsvertrages wird eine Kaution in der Höhe von 200,00 € fällig. Diese wird am Ende des 2. Betreuungsmonats zurück überwiesen. Sofern vor Betreuungsbeginn aus nicht zwingenden Gründen wieder vom Vertrag zurückgetreten wird, wird die Kaution einbehalten und kann nicht zurückgefordert werden. Zusätzlich fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € an. Kaution und Gebühr entfallen, wenn zuvor bereits ein gültiger Betreuungsvertrag für dieses Kind bei der Elterninitiative „Die Bärchen e.V.“ geschlossen wurde.

 

Gastkinder

 

Die maximal zulässigen Elternentgelte für Gastkinder und Kinder, die während einer laufenden Kündigungsfrist nicht mehr betreut werden, richten sich ebenfalls nach der oben genannten Richtlinie (EKI-Plus) und sind wie folgt:

 

 

in EUR 1 bis 2
Std.
2 bis 3
Std.
3 bis 4
Std.
4 bis 5
Std.
5 bis 6
Std.
6 bis 7
Std.
7 bis 8
Std.
8 bis 9
Std.
> 9 
Std.
 
Krippe 116 175 225 281 338 394 444 477 506
 
Kindergarten     91 117 142 167 192 217 242